Die ERGO Reiseversicherung hat die Ihre Versicherungsbedingungen aufgrund aktueller Rechtsprechung bei der Einreichung von Attesten im Stornofall angepasst. Was ändert sich? Ab sofort müssen Kunden bei einem medizinischen Rücktrittsgrund nicht mehr zwingend zuerst ein Attest einholen, bevor die Reise storniert wird. Wichtig ist jedoch nach wie vor, dass das Attest dazu geeignet sein muss, den Eintritt des versicherten Ereignisses, weshalb die Reise storniert wurde, eindeutig nachzuweisen. Auch an der generellen Verpflichtung, ein Attest einzuholen, ändert sich nichts.
Diese Regelung gilt für alle Versicherungsverträge die einen Reiseschutz mit Bestandteil „Stornokosten-Versicherung“ enthält (also z. B. einen Rund um Sorglos-(Jahres-)Schutz oder eine (Jahres-) Reiserücktritts-Versicherung der ERGO Reiseversicherung). Die Versicherungsbedingungen wurden vom Versicherer bereits angepasst. In Teil A Stornokosten-Versicherung, Ziffer 14.4 B) wurde folgender Satz gestrichen: „Das ärztliche Attest müssen Sie regelmäßig vor Stornierung der Reise einholen.
Gut zu wissen, spezielle Services der ERGO Reiseversicherung
Gut zu wissen, spezielle Services der ERGO Reiseversicherung:
Medizinische Stornoberatung
- Medizinische Stornoberatung: Sind Sie vor Ihrer Reise im Krankheitsfall unsicher, ob sie diese stornieren sollen? In diesem Fall steht ihnen die medizinische Stornoberatung der ERGO Reiseversicherung unter +49(0)89 4166-1839 oder über das Online-Meldeformular beratend zur Seite.
Bei einem Schaden, die Online-Schadenmeldung nutzen !
- Bei einem Schaden, einfach die Online-Schadenmeldung nutzen. Sollten Sie einen Stornierungsfall haben, dann reichen Sie diesen möglichst per Online-Schadenmeldung ein. Damit erhalten sie als Kunde umgehend eine Bearbeitungsnummer, eine schnellere Bearbeitung und Sie können sich über den aktuellen Status informieren.
Reiserücktrittsversicherung - Tarife der ERGO Reiseversicherung finden Sie im Versicherungsvergleich !
- Gut zu wissen: Die Tarife in der Reiserücktrittsversicherung (Stornierungsversicherung) der ERGO Reiseversicherung finden Sie auch im Covomo Versicherungsvergleich Reiserücktrittsversicherung.
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Quelle: Online Service/ Newsletter der ERGO Reiseversicherung vom 08.08.2024